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Strafbefreiende Selbstanzeigen

In einer immer komplexer werdenden Steuerwelt kann es vorkommen, dass selbst gutmeinende Bürger und Unternehmer unbeabsichtigt Fehler in ihren Steuererklärungen machen. Diese Fehler können weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie als Steuerhinterziehung gewertet werden könnten.

Doch es gibt einen gesetzlich vorgesehenen Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ohne strafrechtliche Konsequenzen: die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO).

Als Ihre spezialisierten Berater im Steuerrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um diesen sensiblen Prozess mit größter Diskretion und Fachkompetenz zu begleiten. Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die nicht nur den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Was wir für Sie tun können:

  • Beratung: Wir erörtern mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer Selbstanzeige und beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen einer strafbefreienden Wirkung gemäß § 371 AO.Analyse: Eine detaillierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation ist entscheidend. Wir prüfen Ihre bisherigen Steuererklärungen und identifizieren alle relevanten Sachverhalte.
  • Vorbereitung und Durchführung: Wir bereiten Ihre Selbstanzeige sorgfältig vor, um sicherzustellen, dass sie vollständig und korrekt ist. Dabei achten wir besonders darauf, dass alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beigebracht werden, um eine Straffreiheit zu erlangen.
  • Begleitung: Auch nach der Einreichung der Selbstanzeige stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und begleiten Sie durch alle weiteren Schritte des Verfahrens.

Warum eine strafbefreiende Selbstanzeige? Eine rechtzeitig und korrekt erstattete Selbstanzeige bietet die einmalige Chance, strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden und gleichzeitig in steuerliche Konformität zurückzukehren. Es ist ein gesetzlich anerkannter Weg, der eine faire Möglichkeit zur Korrektur bietet.

Die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige ist ein komplexes Unterfangen, das umfassendes Wissen im Steuerrecht erfordert. Als Ihre Spezialisten im Steuerrecht und Strafrecht gleichermaßen bieten wir Ihnen nicht nur unser Fachwissen, sondern auch unsere Erfahrung und Engagement, um Sie durch diesen Prozess sicher zu führen.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung, um mögliche Wege zu erörtern.

 

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